Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen(Alle Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf bestimmt)
Jede von den nachstehenden Bedingungen abweichende Regelung bedarf zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform.
- Unsere Preise verstehen sich freibleibend, ab Fabrik, ausschließlich Verpackung, die zu Selbstkosten berechnet wird. Eine Rückgabe der Verpackung ist ausgeschlossen.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung; dies gilt auch bei vereinbarter Lieferung frei Haus.
- Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort bei oder unverzüglich nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Die Gewährleistung ist auf Ersatzlieferung beschränkt, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Rücksendungen ohne vorhergehende Vereinbarung können nicht akzeptiert werden. Bei Beanstandungen sind die den Lieferungen beigelegten Kontrollzettel einzusenden.
- Wir sind berechtigt, von erteilten Aufträgen zurückzutreten, falls uns nach Auftragsbestätigung ungünstige Auskünfte über den Auftraggeber erteilt werden oder wenn dieser mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug gerät.
Lieferungen ins Ausland erfolgen gegen Vorkasse mit 2 % Skonto bzw. gegen Nachnahme oder unwiderruflichen Akkreditiv.
Bei Betriebsstörungen werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
- Die Ware wird von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an uns zur Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die von uns gelieferte Vorbehaltsware bedürfen unserer Einwilligung.
Falls der Käufer in Konkurs gerät, sind wir berechtigt, vom Konkursverwalter die Abtretung des Rechts auf die noch offenen Gegenleistungen für die vom Gemeinschuldner weiterveräußerte Ware zu verlangen.
- Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung bei Fälligkeit wird durch Gegenansprüche nicht berührt. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
- Falls uns eine Lieferung von Gegenständen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen übertragen wird, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Anfertigung bzw. Lieferung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen.
- Bei Aufträgen mit Werbetexten etc. sind die gewünschten Texte stets in Maschinenschrift vorzulegen. Für Falschlieferungen, die durch unklare Angaben entstehen, haften wir nicht. Bei Vorlage von Ausführungsskizzen ist die vom Besteller genehmigte Skizze allein maßgebend.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge behalten wir uns vor.
- Bei Erstbestellung erfolgt die Bezahlung per Vorkasse. Bei Folgeaufträgen erfolgt die Bezahlung per Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto. Jede Zahlung wird auf die älteste, offene Rechnung verbucht. Alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im Einzelnen erst später fällig oder valutiert sind, werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer älteren Rechnung mehr als 5 Tage in Verzug gerät.
Der Käufer kommt ohne Mahnung oder Fristsetzung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder der auf der Rechnung angegebenen Nettofälligkeit Zahlung leistet. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von 5 % über dem jeweils geltenden Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank (EONIA) berechnet.
- Alle Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf bestimmt.
Die Preise verstehen sich ohne der jeweils gültigen länderspezifischen gesetzlichen Mehrwert-/Umsatz-Steuer.
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Allersberg, Gerichtsstand ist Nürnberg
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01.01.2006
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